Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Wie läuft die Antragstellung ab?

Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

  • Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten.
  • Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmer*innen gemeinsam stellen.
  • Selbstständige können den Antrag selbst stellen.

Anträge müssen spätestens 2 Jahre nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es auf den Antragseingang bei der zuständigen Behörde an.

Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.

Wer stellt den Antrag auf Entschädigung?

Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab:

Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Arbeitnehmer*in

Sie erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.

Arbeitgeber*in

Sie können sich ihre Aufwendungen von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Informationen zur Antragstellung und die Online-Anträge finden Sie hier.

selbstständig

Sie können die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen. Informationen zur Antragstellung und die Online-Anträge finden Sie hier.

Für welche Bundesländer kann der Antrag hier gestellt werden?

Folgende Bundesländer bieten aktuell über diese Webseite eine Antragstellung an:

Teilnehmende Bundesländer

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Sie können über diese Internetseite einen Online-Antrag stellen, wenn sich der Ort der Betriebsstätte/des Unternehmens in einem der teilnehmenden Bundesländer befindet. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Welche Behörde ist für meinen Antrag zuständig?

Prüfen Sie hier, ob Ihre zuständige Behörde am Online-Angebot teilnimmt und Sie den Antrag digital stellen können.

Wie stelle ich den Online-Antrag?

Sie können Ihren Antrag in wenigen einfachen Schritten stellen:

  1. Bitte halten Sie folgende Nachweise in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bilddatei) bereit:

    • Für Selbstständige:

      • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
      • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
      • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
      • Ggf. Nachweis über Impfstatus bzw. medizinische Kontraindikation bzw. Genesenenstatus
      • Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne. Falls keine Absonderungsbescheinigungen in Ihrem Bundesland mehr ausgestellt werden, halten Sie bitte zum Nachweis den entsprechenden Testnachweis bereit, welcher die Absonderung/das Tätigkeitsverbot begründet.
    • Für Arbeitgeber:

      • Lohnnachweise der beiden Monate vor Verdienstausfall je Arbeitnehmer*in
      • Lohnnachweise für die Monate, für welche die Erstattung geltend gemacht wird, je Arbeitnehmer*in
      • Ggf. Nachweis über Impfstatus bzw. medizinische Kontraindikation bzw. Genesenenstatus
      • Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne. Falls keine Absonderungsbescheinigungen in Ihrem Bundesland mehr ausgestellt werden, halten Sie bitte zum Nachweis den entsprechenden Testnachweis bereit, welcher die Absonderung/das Tätigkeitsverbot begründet.
    • Für Bevollmächtigte:

      • Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein

    Falls erforderlich, werden weitere Nachweise im Rahmen der Bearbeitung durch die zuständigen Stellen angefordert.

  2. Wählen Sie den passenden Online-Antrag (entweder "Zum Online-Antrag für Arbeitgeber" oder "Zum Online-Antrag für Selbstständige") aus und stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen zu, um den Antrag zu starten. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 20 bis 30 Minuten.

    Direkt zum Online-Antrag bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
  3. Bei der Anlegung eines Nutzerkontos registrieren Sie sich auf der Seite ifsg-online.de und haben so zum Beispiel die Möglichkeit, Anträge zwischenzuspeichern und eine Übersicht zu eingereichten und zwischengespeicherten Anträgen zu bekommen. Dazu müssen Sie den Button „Zu den Online-Anträgen mit Registrierung zum Nutzerkonto“ verwenden. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Registrierungs-Code um den Registrierungsprozess abzuschließen. Den entsprechenden Antrag können Sie nach der Anmeldung innerhalb des Nutzerkontos auswählen.

  4. Füllen Sie den Online-Antrag mit allen benötigten Daten aus aus und laden Sie erforderliche Nachweise in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bilddatei) hoch. Pflichtfelder sind mit * markiert.

  5. Falls Sie einen Antrag für mehrere Arbeitnehmer*innen stellen möchten, treffen Sie die entsprechende Auswahl "Absenden und weiteren Arbeitnehmer erfassen" am Antragsende. Informationen zu Ihrem Unternehmen werden automatisch in den nächsten Antrag übernommen. Sie können beliebig viele Anträge für Ihre Arbeitnehmer*innen stellen.

  6. Schließen Sie den Antragsprozess ab, indem Sie auf "Absenden" klicken. Bitte speichern Sie das am Ende der Antragstellung erzeugte Dokument und halten Sie es für eventuelle Rückfragen bereit.

  7. Sobald der Antrag eingegangen ist, übersendet Ihnen die zuständige Behörde eine Eingangsbestätigung, prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Angaben oder Nachweise fehlen. Bitte beachten Sie: Vollständige Anträge können schneller bearbeitet werden. Sobald die Behörde Ihren Anspruch beurteilt hat, erhalten Sie einen Bescheid per Post. Sollten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, erhalten Sie die Zahlung auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Zum Online-Antrag und Information zur Datenverarbeitung der Betroffenen

Mit dem Online-Antrag können Sie schnell und sicher Ihre Leistungen beantragen.


Wie wird der Antrag gestellt, wenn die Behörde keinen Online-Antrag anbietet?

Falls die für Sie zuständige Behörde bisher nicht über IfSG-Online angeschlossen ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot