Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.ifsg-online.nrw und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar. Eine Prüfung zum Stand der Barrierefreiheit wurde als entwicklungsbegleitender WCAG-Test im Mai 2021 von der Agentur Barrierefrei NRW durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Internetseite www.ifsg-online.de derzeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen nicht komplett vereinbar ist.
Die Plattform ifsg-online.de zur Beantragung von Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen, Arbeitsverboten und Betreuungsnotwendigkeiten ist eine im Jahr 2020 konzipierte Webseite, die grundsätzlich in der Entwicklung die Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt. Allerdings handelt es sich um eine Anwendung, die im Zeichen der Coronapandemie erdacht, entwickelt, umgesetzt und laufend optimiert wurde und wird. Im Rahmen der regelmäßigen Releases können und werden verbesserungsbedürftige Aspekte auch mit Bezug auf die Barrierefreiheit umgesetzt, soweit diese den Betreibern bekannt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Derzeit sind jedoch insbesondere einige Beschriftungen, bestimmte Hilfestellungsfunktionen auf der Antragsstrecke sowie einzelne Formularinhalte noch nicht vollständig barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01. Februar 2022 erstellt. Dazu wurde vom MAGS gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW ein entwicklungsbegleitender WCAG-Test durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum Anbieter der Website, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, aufnehmen möchten, finden Sie im Kontaktformular des MAGS Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch die entsprechenden Datenschutzhinweise.
Kontakt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIB2 „Recht der Sozialen Inklusion, Soziales Entschädigungsrecht“
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-855-5
E-Mail: ifsg-online@mags.nrw.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.ifsg-online.de von der Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: +49 (0) 211-855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier (https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik)
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot