Datenschutzrechtliche Informationen
gemäß Art. 13 DS-GVO

Datenschutzrechtliche Informationen
gemäß Art. 13 DS-GVO

  1. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Für den Online Antragsassistenten, der Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars und die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Fachbehörde auf Landes- und kommunaler Ebene erleichtern soll, ist das

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Fürstenwall 25
    40219 Düsseldorf
    Telefon: +49-0211-855-5
    Fax: (02 11) 855 – 3211
    E-Mail:

    datenschutzrechtlich verantwortlich.

    Diese Kontaktdaten sind nur für Fragen bezüglich des Datenschutzes vorgesehen. Bitte senden Sie keine fachliche Fragestellungen an die angegebene Adresse. Ihre zuständige Behörde ist hierfür der richtige Adressat.

  2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Behördliche Datenschutzbeauftragte
    Fürstenwall 25
    40219 Düsseldorf
    Telefon: (0 211) 855-5
    Telefax: (0 211) 855-3683
    E-Mail:

    Diese Kontaktdaten sind nur für Fragen bezüglich des Datenschutzes vorgesehen. Bitte senden Sie keine fachliche Fragestellungen an die angegebene Adresse. Ihre zuständige Behörde ist hierfür der richtige Adressat.

  3. Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Webseite und im Online-Antrag

    1. Personenbezogene Daten, Art. 4 Nr. 1 DS-GVO

      Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann - insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung.

      Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a IfSG werden personenbezogene Daten der Beschäftigten antragstellender Unternehmen (Kontaktpersonen und betroffene Beschäftigte) sowie personenbezogene Daten von Selbstständigen verarbeitet. Antragstellende Unternehmen sind, sofern die angegebenen Informationen keinen direkten Rückschluss auf natürliche Personen zulassen, selbst nicht Betroffene nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO. Im Einzelfall werden zur vollständigen Antragstellung darüber hinaus personenbezogene Daten der Kinder der Beschäftigten abgefragt.

    2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Art. 4 Nr. 15, Art. 9 Abs. 1 DS-GVO

      Im Einzelfall kann es für Anträge erforderlich sein, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten (etwa Gesundheitsdaten) der Beschäftigten und ihrer Kinder als Teil der Anträge antragstellender Unternehmen sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) von Selbstständigen verarbeitet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Nachweise für Krankheitszeiten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder der Nachweis über eine Behinderung der Kinder als Teil der Voraussetzungen einer vollständigen Antragstellung erbracht werden müssen.

    3. Besuch der Webseite

      1. Session-Cookies

        Bei der Nutzung des Online-Antrags erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Aufzählung). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

        Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:

        • Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Webseite inkl. Zeitzonendifferenz
        • verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem, inkl. Sprache und Version der Browsersoftware
        • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
        • übertragene Datenmenge
        • ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse

        Auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 DSG NRW erheben und speichern wir die Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des MAGS über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.

      2. Log-Dateien

        Bei jedem Zugriff auf diese Webseite bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:

        • das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Webseite
        • verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem, inkl. Sprache und Version der Browsersoftware
        • die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
        • der Name und die URL der abgerufenen Datei
        • die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
        • ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse

        Auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW erheben und speichern wir die Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des MAGS über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.

        Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des MAGS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des MAGS oder des Landes Nordrhein-Westfalen zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das MAGS nicht.

    4. Verwendung des Online-Antrags

      Für die Antragstellung können Sie den vom MAGS bereit gestellten Online-Antrags ifsg-antrag.de, der Ihre Antragsdaten für einen kurzen Zeitraum mit Hilfe von technisch notwendigen Cookies verarbeitet und an die zuständige Fachbehörde zum Zwecke der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens weiterleitet, nutzen. Daneben haben Sie die Möglichkeit, ein Nutzerkonto anzulegen, um Anträge verwalten zu können.

      1. Anlegen eines Nutzerkontos – Registrierung und Login

        Für das Anlegen eines Nutzerkontos mit weiteren nützlichen Funktionen rund um die Antragstellung registrieren Sie sich mit

        • Vor- und Nachname,
        • Benutzername,
        • Passwort sowie
        • Ihrer (beruflichen/geschäftlichen) E-Mail-Adresse.

        Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Registrierungscode. Diesen geben Sie in der Webanwendung ein und schließen so den Registrierungsprozess ab.

        Sie können sich fortan mit

        • Ihrem Benutzernamen und
        • Ihrem Passwort

        einloggen. Nach jedem Login erfolgt der Versand einer eines Anmeldecodes an die hinterlegte E-Mail-Adresse, den Sie in die Webanwendung eingeben müssen. Sie erhalten dann Zugriff auf das Nutzerkonto und können bspw. begonnene Anträge fertigstellen und für die bessere unternehmensinterne Abstimmung auf fertiggestellte Anträge zugreifen.

        Falls Sie das Passwort für Ihr Nutzerkonto vergessen haben, können Sie die Funktion „Passwort vergessen“ nutzen. Dabei wird Ihr Benutzername abgefragt und Sie erhalten an die hinterlegte Mailadresse eine Benachrichtigung mit einem neuen Passwort.

        Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Anlegen und den Betrieb eines Nutzerkontos erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail schreiben an . Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

        Verwaiste Nutzerkonten, d.h. solche, die keine gesendeten oder zwischengespeicherten Anträge enthalten und in denen keine Änderungen an den Unternehmensdaten vorgenommen worden sind, werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Dazu erfolgt zunächst eine Erinnerung per E-Mail mit der Aufforderung, das Nutzerkonto ggf. zu reaktivieren.

      2. Angaben zum Unternehmensprofil

        Für die Organisationsverwaltung fragen wir formularmäßig Angaben zum Unternehmen ab. Sie müssen diese Informationen nicht eintragen und im Nutzerkonto speichern. Es handelt sich nicht um Pflichtfelder. Diese Basis-Informationen, die auch für die Antragstellung jeweils zwingend verarbeitet werden müssen, sind so jedoch vereinfacht in die jeweiligen Anträge zu übernehmen.

        Die Unternehmensbezeichnung, Steuernummer und die Bankverbindung können sich auf natürliche Personen beziehen. Tragen Sie solche Daten in die Felder ein, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten für die vereinfachte Antragstellung gespeichert werden. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie die Daten aus dem Unternehmensprofil löschen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

      3. Eingabe der Antragsdaten und Hochladen der Nachweise

        Mit Unterstützung des Antragsassistenten können Sie einen Antrag auf Erstattung der Lohnersatzleistung oder als selbstständig arbeitende Person auf Erstattung von Verdienstausfällen ausfüllen. Dieser Antrag wird durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt und an die zuständi-gen Fachbehörden weitergeleitet. Sofern Sie mit Unterstützung des Antragsassistenten einen Antrag stellen, werden zusätzlich folgende Daten verarbeitet:

        1. aa.Unternehmen als Antragsteller

          Sofern Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einer Kontaktperson bestehen.

          Das bedeutet: Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin den Antrag ausfüllen, werden sowohl Ihre personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens als auch die personenbezogenen Daten der Beschäftigten verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Beschäftigten die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ggf. die ihrer Kinder zur Verfügung gestellt haben. Hierauf – und somit auf dieser Webseite vorhandene datenschutzrechtliche Informationen – sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuweisen.

        2. bb.selbstständige Antragstellerinnen und Antragsteller

          Daten selbstständig arbeitender Personen sind regelmäßig personenbezogene Daten, wenn sie sich auf eine natürliche Person beziehen. Betroffen von der Datenverarbeitung i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO sind Sie als selbstständig arbeitende Person.

        3. cc.Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

          Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und Ihrer personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens bzw. als selbständige Person durch uns erfolgt auf Grundlage des Erlaubnistatbestandes des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW.

          Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und von Ihnen als selbstständig arbeitende Person durch uns erfolgt aufgrund von Art. 9 Abs. 4 DS-GVO i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 DSG NRW.

          Der Impfstatus und damit zusammenhängende Nachweise sind solche Gesundheitsdaten. Zum Hintergrund: Gemäß § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können. Betroffenen Beschäftigten und Selbständigen kann daher der Anspruch versagt werden, wenn sie trotz öffentlicher Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Abs. 3 IfSG nicht geimpft oder genesen sind. Dies gilt nicht bei medizinischer Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung, die durch ärztliches Attest bestätigt wird. Deshalb sind im Rahmen des Vollzugs des § 56 Abs. 1 S. 4 Ifsg Abfragen zum Impfstatus des Betroffenen vorgesehen sowie ggf. medizinische Nachweise im Rahmen der Antragstellung vorzulegen.

          Die Antragsdaten werden nach Übermittlung an die Fachverfahren (siehe dazu Abschnitt IV. 1.) unverzüglich gelöscht, wenn Sie kein Nutzerkonto angelegt haben. Die eingesetzten Cookies verlieren mit dem Schließen des Browsers ihre Gültigkeit.

          Innerhalb eines Nutzerkontos können eingereichte Anträge und Nachweise gespeichert werden, damit Unternehmen die zahlreichen Anträge verwalten können. Gesendete Anträge werden spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht, ohne dass eine Verlängerung dieser Speicherfrist vorgesehen ist. Begonnene Anträge werden max. 30 Tage zwischengespeichert, um sie unternehmensintern abstimmen zu können. Kurz vor Ablauf der sechs Monate bzw. der 30 Tage erfolgt eine Erinnerung per E-Mail. Die Speicherdauer zwischengespeicherter Anträge kann nach der Erinnerung erneut für 30 Tage verlängert werden. Daneben verbleibt den Nutzenden die Möglichkeit jederzeit eine manuelle Löschung von Anträgen und Nachweise vorzunehmen.

          Die Datenverarbeitung im zentral bereitstehenden Antragsassistenten, die der Vorbereitung der Antragsstellung und Weiterleitung an die zuständige Fachbehörde dient, ist im Sinne der o.g. Rechtsgrundlagen zwingend erforderlich. Noch immer ist mit einer erheblichen Anzahl an Entschädigungsanträgen potentiell berechtigter Antragsteller zu rechnen. Gesamtwirtschaftliche Gefahren und Arbeitslosigkeit durch eine verzögerte Antragsbearbeitung und Auszahlung der Entschädigung in Geld soll durch eine schnelle, geordnete Vorbereitung und Weiterleitung von Entschädigungsanträgen durch diese zentrale Stelle vermieden werden.

          Das freiwillige Nutzerkonto ermöglicht größeren Unternehmen, die eine Vielzahl an Anträgen stellen müssen, die interne Abstimmung zu koordinieren und Anträge zu einem späteren Zeitpunkt fertigzustellen.

  4. Offenlegung der Antragsdaten an Dritte

    1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren

      1. Zweck und Speicherfristen

        Nach Abschluss der Eingabe Ihrer Daten im Online-Antrag werden Ihre Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.

        Es kann bei sehr hohem Datenaufkommen im Einzelfall notwendig ein, dass aus rein technischen Gründen aufgrund der Überlastung der Datenschnittstelle Ihre personenbezogenen Daten kurzfristig in der Antragsdatenbank gespeichert werden müssen, bis sie übermittelt werden können.

        Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Fachbehörde. Insgesamt sind in den Ländern ca. 140 Stellen zuständig; eine genaue Auflistung finden Sie hier.

      2. Rechtsgrundlage

        Die Offenlegung durch Übermittlung und ggf. kurzfristige Zwischenspeicherung der personenbezogenen Daten Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und Ihrer personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens durch uns erfolgt auf Grund vonArt. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 Abs. 1. DSG NRW.

        Die Offenlegung durch Übermittlung und ggf. kurzfristige Zwischenspeicherung besonderer Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und von Ihnen als selbstständig arbeitende Person durch uns erfolgt aufgrund von Art. 9 Abs. 4 DS-GVO i.V.m. §8 Abs. 3 i.V.m. 16 Abs. 1 Nr. 1 DSG NRW.

        Auch hier gilt: Es ist mit einer erheblichen Anzahl an Entschädigungsanträgen potentiell berechtigter Antragsteller zu rechnen. Gesamtwirtschaftliche Gefahren und Arbeitslosigkeit durch eine verzögerte Antragsbearbeitung und Auszahlung der Entschädigung in Geld soll durch eine schnelle, geordnete Vorbereitung und Weiterleitung von Entschädigungsanträgen an dieser zentralen Stelle vermieden werden. Eine Verarbeitung der oben beschriebenen Datenkategorien ist deshalb zwingend erforderlich.

    2. Offenlegung an Dienstleister i.S.v. Art. 28 Abs. 1, 3 DS-GVO

      Die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach § 56 IfSG erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.

      Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das MAGS.

  5. Keine Pflicht zur Bereitstellung, keine automatisierte Entscheidungsfindung

    Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Über die Entschädigungsanträge entscheiden die zuständigen Fachbehörden nach Übermittlung der Antragsdaten individuell.

  6. Betroffenenrechte gem. Art. 13 und Art. 14 DS-GVO

    Wie beschrieben, wird zugrunde gelegt, dass antragstellende Unternehmen ihren Beschäftigten die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ggf. die ihrer Kinder im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Beschäftigten als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a) DS-GVO.

    Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DS-GVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

    • Recht auf Auskunft,
    • Recht auf Berichtigung,
    • Recht auf Löschung,
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
    • Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
    • Recht auf Datenübertragbarkeit

    Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Die vorgenannten Rechte können Sie unter den unter Ziffer 1.1 genannten Erreichbarkeiten schriftlich geltend machen.

    Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.

    Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den unter Ziffer 1.1 genannten Datenschutzbeauftragten im MAGS wenden.

Welche personenbezogenen Daten werden durch den Online-Antrag verarbeitet?

Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten als Antragsteller*in sowie die von Ihren Arbeitnehmer*innen ist für die Antragsstellung (Online-Antrag, in Verantwortung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Solziales des Landes Nordrhein-Westfalen) und das nachfolgende Verwaltungsverfahren (also Antragsprüfung und Entscheidung, in Verantwortung der für Sie zuständigen Fachbehörde) zur Entschädigung gemäß § 56 IfSG nötig.

Antrag 1: Antrag bei Verdienstausfall wegen Betreuungserfordernis durch das Unternehmen (§ 56 Abs. 1a IfSG)

Beim Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls wegen Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Unternehmen (Arbeitgeber) werden nachfolgende personenbezogene Daten des Beschäftigten und der Kontaktperson im Unternehmen verarbeitet.

  1. Angaben zum antragstellenden Unternehmen:

    1. Kontaktperson
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Geburtsdatum
      • Telefonnummer
      • E-Mail
      • DE-Mail (optional)
      • Straße
      • Hausnummer
      • PLZ
      • Ort
      • Abweichender Empfänger bei der Bankverbindung (optional)
    2. Angaben zur Arbeitnehmerin/zum Arbeitnehmer:
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Geburtsdatum
      • Telefonnummer (optional)
      • E-Mail (optional)
      • Straße (optional)
      • Hausnummer (optional)
      • Adresszusatz (optional)
      • PLZ (optional)
      • Ort (optional)
      • Betriebsstätte, in der der/die Arbeitnehmer/in eingesetzt ist
    3. Angabe zu den betreuungspflichtigen Kindern:
      • Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes mit Betreuungserfordernis
      • Angabe, ob das betreute Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat
      • Angabe, ob das betreute Kind eine Behinderung (Behindertenausweis) hat und/ oder auf sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Kommunikation und Hören, Blindheit angewiesen ist
      • Behördliche Anordnung im Falle Absonderungsanordnung gegenüber des Kindes
    4. Angaben zum Verdienstausfall:
      • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in nicht arbeitsunfähig/krankgeschrieben war
      • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keinen vor Eintritt der Betreuungssituation genehmigten Urlaub hatte
      • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB oder als Auszubildender nach § 19 BBiG hatte
      • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keine Überstunden oder Resturlaub aus dem Vorjahr hatte, die hätten abgebaut werden können
      • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V erhalten hat
      • Bruttolohn, auf den der/die Arbeitnehmer/in Anspruch gehabt hätte
      • Verdienstausfall (brutto) infolge der Kinderbetreuung
      • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
      • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung ist
      • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist
      • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung gesetzlich pflichtversichert ist
      • Angabe zum Netto-Verdienstausfall des Arbeitnehmers
      • Arbeitslosengeld I im Betreuungszeitraum
      • Sonstige Zuschüsse, die der Arbeitgeber an den/die Arbeitnehmer/in gezahlt hat
      • Zusätzliches Nettoeinkommen aus Ersatztätigkeiten
    5. Steuerliche Angaben:
      • Steuerliche Identifikationsnummer
      • Steuerklasse
      • Angabe, ob der Arbeitnehmer ein Geringverdiener ist
      • Angabe, ob der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist
    6. Vorgangskennung/Aktenzeichen:
      • Vorgangskennung/Aktenzeichen zur konkreten Antragszuordnung
    7. Anhänge:
      • Lohnnachweis des 1. Monats vor Verdienstausfall
      • Lohnnachweis des 2. Monats vor Verdienstausfall
      • Vollmacht (falls Bevollmächtigte*r)
      • Lohnnachweis pro Monat mit Verdienstausfall
      • Bescheinigung der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Hort) für den maßgeblichen Zeitraum
        • Pflicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz
        • Optional in den anderen Bundesländern
      • Bescheinigung der Absonderungsanordnung (falls zutreffend)
      • Sonstige Nachweise (optional)
        • Z.B. Nachweis zur Betreuungsbedürftigkeit des Kindes

Antrag 2: Antrag bei Verdienstausfall wegen Betreuungserfordernis durch selbstständig arbeitende Personen

Beim Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls wegen Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch selbstständig arbeitende Personen werden nachfolgende personenbezogene Daten verarbeitet. Bei selbstständig arbeitenden Personen können Unternehmensdaten identisch mit privaten Daten sein. In diesem Fall handelt es sich um personenbezogene Daten und sind nachfolgend entsprechend gekennzeichnet.

  1. Angaben zu antragstellenden selbstständig arbeitenden Personen:

    1. Unternehmensangaben
      • Unternehmensname, sofern Antragsteller dadurch identifizierbar
      • Straße, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Hausnummer, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Adresszusatz (optional), sofern identisch mit Privatanschrift
      • PLZ, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Ort, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Bankverbindung (Name der Bank, BIC, IBAN, optional abweichender Empfänger) sofern Unternehmenskonto identisch mit Privatkonto
      • Telefonnummer, sofern privat (optional)
      • E-Mail (optional)
    2. Kontaktperson/Bevollmächtigter (z.B. Steuerberater)
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Telefonnummer, sofern privat
      • E-Mail
      • DE-Mail (optional)
    3. Persönliche Angaben der selbstständig arbeitenden Person bzw. Angaben für die Person, für die der Anspruch geltend gemacht wird
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Geburtsdatum
      • Telefonnummer, sofern privat
      • E-Mail (optional)
      • DE-Mail (optional)
  2. Angabe zu den betreuungspflichtigen Kindern:

    • Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes mit Betreuungserfordernis
    • Angabe, ob das betreute Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat
    • Angabe, ob das betreute Kind eine Behinderung (Behindertenausweis) hat und/ oder auf sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Kommunikation und Hören, Blindheit angewiesen ist
    • Behördliche Anordnung im Falle Absonderungsanordnung gegenüber des Kindes
  3. Angaben zum Verdienstausfall

    • Angabe, ob erwerbstätige Person, die ihr Kind allein beaufsichtigt, betreut oder pflegt (z.B. alleinerziehend)
    • Einkommensausfall des Selbstständigen infolge der Kinderbetreuung
    • Angabe, dass der/die Selbstständige nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben war
    • Angabe, dass der Selbstständige kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V erhalten hat
    • Angabe, ob und welche Aufwendungen zur sozialen Sicherung aufgebracht wurden
  4. Steuerliche Angaben

    • Steuerliche Identifikationsnummer
    • Steuernummer
    • Angabe, ob der Arbeitnehmer ein Geringverdiener ist.
    • Angabe, ob der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist.
  5. Vorgangskennung/Aktenzeichen

    • Vorgangskennung/Aktenzeichen zur konkreten Antragszuordnung
  6. Anhänge

    • Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweis des Vorjahres
    • Vollmacht (falls Bevollmächtigte*r)
    • Bescheinigung des Verdienstausfalls im maßgeblichen Zeitraum (falls vorhanden)
    • Bescheinigung der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Hort) für den maßgeblichen Zeitraum
      • Pflicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen
      • Optional in den anderen Bundesländern
    • Bescheinigung der Absonderungsanordnung (falls zutreffend)
    • Sonstige Nachweise (optional)
      • Z.B. Nachweis zur Betreuungsbedürftigkeit des Kindes

Antrag 3: Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot durch den Arbeitgeber (§ 56 Abs. 1 IfSG)

Beim Antrag auf Entschädigung des Einkommensausfalls durch Tätigkeitsverbot bzw. Absonderung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch selbstständig arbeitende Personen werden nachfolgende personenbezogene Daten des Beschäftigten und der Kontaktperson im Unternehmen verarbeitet.

    • Angaben zum antragstellenden Unternehmen:

      1. Kontaktperson
        • Anrede
        • Vorname
        • Nachname
        • Telefonnummer
        • E-Mail
        • DE-Mail (optional)
        • Straße
        • Hausnummer
        • PLZ
        • Ort
        • Abweichender Empfänger bei der Bankverbindung (optional)
      2. Angaben zur Arbeitnehmerin/zum Arbeitnehmer:
        • Anrede
        • Vorname
        • Nachname
        • Geburtsdatum
        • Telefonnummer
        • E-Mail (optional)
        • Straße (optional)
        • Hausnummer (optional)
        • Adresszusatz (optional)
        • PLZ (optional)
        • Ort (optional)
        • Betriebsstätte, in der der/die Arbeitnehmer/in eingesetzt ist
      3. Tätigkeitsverbot/ Absonderung:
        • Behördliche Anordnung
        • Zeitraum der behördlichen Anordnung
        • Absonderungsgrund (bei einer Absonderung)
        • Ggf. Impfstatus zum Zeitpunkt der Absonderung
        • Information, ob zum Zeitpunkt der Absonderung ein zumutbares Impfangebot bestand (falls Impfstatus = „Nein“)
      4. Angaben zum Verdienstausfall:
        • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB hatte
        • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in nicht in Ausbildung nach § 19 BBIG war
        • Angabe, ob der gesamte Betrieb infolge einer behördlichen Schließung (z.B. nach § 28 IfSG) im Zeitraum des Tätigkeitsverbots bzw. der Absonderung geschlossen war
        • Zeitraum der Betriebsschließung
        • Angabe, ob der/die Arbeitnehmer/in arbeitsunfähig/krankgeschrieben war
        • Zeitraum der Krankschreibung
        • Angabe, ob der/die Arbeitnehmer/in während des Tätigkeitsverbots/der Absonderung genehmigten Urlaub hatte
        • Zeitraum des genehmigten Urlaubs
        • Angabe, ob der/die Arbeitnehmer/in aufgrund eines kranken Kindes arbeitsbefreit war nach § 45 SGB V
        • Zeitraum der Arbeitsbefreiung
        • Lohn, auf den der Arbeitnehmer ohne Tätigkeitsverbot/Absonderung Anspruch gehabt hätte (Höhe und Zeitraum)
        • Verdienstausfall aufgrund des Tätigkeitsverbots/der Absonderung (Höhe und Zeitraum)
        • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
        • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung ist
        • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist
        • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung gesetzlich pflichtversichert ist
        • Angabe zum Netto-Verdienstausfall des Arbeitnehmers
        • Anspruch auf Arbeitslosengeld I
        • Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Höhe und Zeitraum)
        • Angabe, ob Zuschuss-Wintergeld entgangen ist (Höhe und Zeitraum)
        • Erhalt sonstiger Zuschüsse
        • Bezug zusätzliches Nettoeinkommen aus Ersatztätigkeit
      5. Steuerliche Angaben:
        • Steuerliche Identifikationsnummer
        • Steuerklasse
        • Angabe, ob der Arbeitnehmer ein Geringverdiener ist
        • Angabe, ob der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist
      6. Vorgangskennung/Aktenzeichen:
        • Vorgangskennung/Aktenzeichen zur konkreten Antragszuordnung
      7. Anhänge:
        • Lohnnachweis des 1. Monats vor Verdienstausfall
        • Lohnnachweis des 2. Monats vor Verdienstausfall
        • Vollmacht (falls Bevollmächtigte*r)
        • Nachweis über die Anordnung des Tätigkeitsverbots/der Absonderung (optional)
        • Nachweis über im Zeitraum gezahltes Entgelt
        • Ggf. Nachweis über die im maßgeblichen Zeitraum vorliegende vollständige Immunisierung (digitales COVID-Zertifikat der EU)
        • Ggf. Nachweis über die vorliegende medizinische Kontraindikation zur Impfung bzw. Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung)
        • Sonstige Nachweise (optional)

Antrag 4: Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot durch selbstständig arbeitende Personen

Beim Antrag auf Entschädigung des Einkommensausfalls durch Tätigkeitsverbot bzw. Absonderung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch selbstständig arbeitende Personen werden nachfolgende personenbezogene Daten verarbeitet. Bei selbstständig arbeitenden Personen können Unternehmensdaten identisch mit privaten Daten sein. In diesem Fall handelt es sich um personenbezogene Daten und sind nachfolgend entsprechend gekennzeichnet.

  1. Angaben zu antragstellenden selbstständig arbeitenden Personen:

    1. Unternehmensangaben
      • Unternehmensname, sofern Antragsteller dadurch identifizierbar
      • Straße, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Hausnummer, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Adresszusatz (optional), sofern identisch mit Privatanschrift
      • PLZ, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Ort, sofern identisch mit Privatanschrift
      • Bankverbindung (Name der Bank, BIC, IBAN, optional abweichender Empfänger) sofern Unternehmenskonto identisch mit Privatkonto
      • Telefonnummer, sofern privat (optional)
      • E-Mail (optional)
    2. Kontaktperson/Bevollmächtigter (z.B. Steuerberater)
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Telefonnummer, sofern privat
      • E-Mail
      • DE-Mail (optional)
    3. DE-Mail (optional) Persönliche Angaben der selbstständig arbeitenden Person bzw. Angaben für die Person, für die der Anspruch geltend gemacht wird
      • Anrede
      • Vorname
      • Nachname
      • Geburtsdatum
      • Telefonnummer (optional)
      • E-Mail (optional)
      • DE-Mail (optional)
  2. Tätigkeitsverbot/Absonderung:

    • Behördliche Anordnung
    • Zeitraum der behördlichen Anordnung
    • Absonderungsgrund (bei einer Absonderung)
    • Ggf. Impfstatus zum Zeitpunkt der Absonderung
    • Information, ob zum Zeitpunkt der Absonderung ein zumutbares Impfangebot bestand (falls Impfstatus = „Nein“)
  3. Angaben zur Entschädigung des Verdienstausfalls

    • Angabe, ob der gesamte Betrieb infolge einer behördlichen Schließung (z.B. nach § 28 IfSG) im Zeitraum des Tätigkeitsverbots bzw. der Absonderung geschlossen war
    • Zeitraum der Betriebsschließung
    • Angabe, ob Ausgaben zur sozialen Sicherung während des maßgeblichen Entschädigungszeitraums erbracht werden mussten
    • Versicherung Verdienstausfall
    • Angabe, ob der/die Selbstständige arbeitsunfähig/krankgeschrieben war
    • Zeitraum der Krankschreibung
    • Angabe, ob der/die Selbstständige aufgrund eines kranken Kindes arbeitsbefreit war nach § 45 SGB V
    • Einkommensausfall infolge des Tätigkeitsverbots/der Absonderung (Höhe und Zeitraum)
    • Angabe, ob und welche Aufwendungen zur sozialen Sicherung aufgebracht wurden
    • Versicherung, die den individuellen Verdienstausfall im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Absonderung abdeckt
    • Höhe der erhaltenen Versicherungsleistungen
  4. Steuerliche Angaben

    • Steuerliche Identifikationsnummer
    • Steuernummer
  5. Vorgangskennung/Aktenzeichen

    • Vorgangskennung/Aktenzeichen zur konkreten Antragszuordnung
  6. Anhänge

    • Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweis des Vorjahres
    • Vollmacht (falls Bevollmächtigte*r)
    • Nachweis über erhaltene Versicherungsleistungen (falls zutreffend)
    • Nachweis über Anordnung des Tätigkeitsverbots/der Absonderung (optional)
    • Nachweis Einkommensausfall im maßgeblichen Zeitpunkt (optional)
    • Nachweis über die behördliche Anordnung zur Schließung des Betriebs (z.B. nach § 28 IfSG) (optional)
    • Ggf. Nachweis über die im maßgeblichen Zeitraum vorliegende vollständige Immunisierung (digitales COVID-Zertifikat der EU)
    • Ggf. Nachweis über die vorliegende medizinische Kontraindikation zur Impfung bzw. Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung)
    • Sonstige Nachweis z.B. über Einkommensausfall (optional)

Antrag 5: Antrag bei Verdienstausfall wegen Betreuungserfordernis durch Arbeitnehmer*innen (§ 56 Abs. 1a IfSG)

Beim Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls wegen Betreuungserfordernis nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Arbeitnehmer*innen (ab der 7. Berechtigungswoche zu stellen) werden nachfolgende personenbezogene Daten der/des Antragsteller*in und eventuell der/des*s Bevollmächtigte*n verarbeitet.

  1. Angaben zu Arbeitnehmer*in oder Bevollmächtigte*n:

    • Anrede
    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Telefon (optional)
    • E-mail
    • Straße
    • Hausnummer
    • Adresszusatz (optional)
    • PLZ
    • Ort
    • Bankverbindung (optional abweichender Empfänger, Name der Bank, BIC, IBAN)
    • Betriebsstätte, in der der/die Arbeitnehmer/in eingesetzt ist
  2. Angabe zu den betreuungspflichtigen Kindern:

    • Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, dessen Schule bzw. Betreuungseinrichtung infolge der behördlichen Anordnung geschlossen wurde*
    • Angabe, ob das betreute Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat
    • Angabe, ob das betreute Kind eine Behinderung (Behindertenausweis) hat und/ oder auf sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Kommunikation und Hören, Blindheit angewiesen ist
    • Behördliche Anordnung im Falle Absonderungsanordnung gegenüber des Kindes
  3. Angaben zum Verdienstausfall

    • Angabe, ob erwerbstätige Person ihr Kind allein beaufsichtigt, betreut oder pflegt (z.B. alleinerziehend)
    • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in nichtarbeitsunfähig krankgeschrieben war.
    • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keinen vor Eintritt der Betreuungssituation genehmigten Urlaub hatte.
    • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB oder als Auszubildender nach § 19 BBiG hatte.
    • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in keine Überstunden oder Resturlaub aus dem Vorjahr hatte, die hätten abgebaut werden können.
    • Angabe, dass der/die Arbeitnehmer/in kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V erhalten hat.
    • Bruttolohn, auf den der/die Arbeitnehmer/in Anspruch gehabt hätte.
    • Verdienstausfall (brutto) infolge der Kinderbetreuung
    • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
    • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer nicht pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung ist.
    • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist
    • Angabe zu erbrachten Beiträgen, falls der Arbeitnehmer nicht in der Arbeitslosenversicherung gesetzlich pflichtversichert ist.
    • Einzugsstelle für die gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge
    • Arbeitslosengeld I im Betreuungszeitraum
    • Sonstige Zuschüsse, die der Arbeitgeber an den/die Arbeitnehmer/in gezahlt hat.
    • Zusätzliches Nettoeinkommen aus Ersatztätigkeiten
  4. Steuerliche Angaben

    • Steuerliche Identifikationsnummer
    • Steuernummer
    • Angabe, ob der Arbeitnehmer ein Geringverdiner ist.
    • Angabe, ob der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt ist.
  5. Vorgangskennung/Aktenzeichen

    • Vorgangskennung/Aktenzeichen zur konkreten Antragszuordnung
  6. Anhänge

    • Lohnnachweis des 1. Monats vor Verdienstausfall
    • Lohnnachweis des 2. Monats vor Verdienstausfall
    • Vollmacht (falls Bevollmächtigte*r)
    • Lohnnachweis pro Monat mit Verdienstausfall
    • Bescheinigung der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kita, Schule, Hort) für den maßgeblichen Zeitraum
      • Pflicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland Pfalz und Thüringen
      • Optional in den anderen Bundesländern
    • Bescheinigung der Absonderungsanordnung (falls zutreffend)
    • Sonstige Nachweise (optional)
      • Z.B. Nachweis zur Betreuungsbedürftigkeit des Kindes

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot