Willkommen auf dem Informations-Portal IfSG.
Das spricht man: Ih-Ef-Es-Ge.
Das ist eine Abkürzung für das Infektions-Schutz-Gesetz.
Wenn Sie wegen dem Infektions-Schutz-Gesetz nicht arbeiten können,
dann bekommen Sie trotzdem Geld.
Dieses Geld bekommen Sie von Ihrem Arbeit-Geber oder dem Staat.
Darüber informieren wir Sie auf dieser Internet-Seite.
Wenn sich ein Mensch mit einer Krankheit ansteckt,
spricht man von einer Infektion.
Menschen sollen vor Infektionen geschützt werden.
Im Infektions-Schutz-Gesetz steht:
Kranke Menschen sollen nicht zur Arbeit gehen.
Sonst können sie andere Menschen anstecken.
Wenn viele Menschen gleichzeitig krank werden,
kann der Staat zwei Dinge von den Menschen verlangen:
Das erste ist eine Quarantäne.
Quarantäne ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Ein Mensch soll nicht rausgehen.
Ein Mensch soll wenig Kontakt zu anderen haben.
Und keinen anderen Menschen anstecken.
Deshalb kommen sie in Quarantäne.
Manchmal müssen sie auch im Krankenhaus bleiben.
Das Gesundheits-Amt passt darauf auf.
Die Menschen müssen sich an die Quarantäne halten.
Damit die Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann.
Auch wenn sie gar nicht krank sind.
Außerdem kann der Staat den Menschen sagen:
Ihr habt jetzt ein Tätigkeits-Verbot.
Tätigkeits-Verbot ist ein schweres Wort.
Es steht auch im Infektions-Schutz-Gesetz.
Es bedeutet:
Ein Mensch darf seine Arbeit nicht mehr machen.
Weil er mit der Arbeit andere Menschen anstecken kann.
Zum Beispiel weil er mit Essen und Trinken arbeitet.
Manche Arbeiter müssen auch zu Hause bleiben,
weil ein Kollege krank geworden ist.
Auch sie haben dann ein Tätigkeits-Verbot.
So soll sich die Krankheit nicht verbreiten.
Unter Quarantäne oder mit Tätigkeits-Verbot
dürfen Menschen nicht zur Arbeit gehen.
Aber wenn die Menschen nicht zur Arbeit gehen,
dann können sie auch kein Geld zum Leben verdienen.
Auch wenn sie gar nicht krank waren.
In diesem Fall bekommen Sie trotzdem Geld.
Aber wie bekommen Sie dieses Geld?
Wenn Sie Mitarbeiter in einer Firma sind,
dann bekommen Sie dieses Geld von Ihrem Arbeit-Geber.
Der Arbeit-Geber ist der Chef einer Firma.
Arbeit-Geber bekommen das Geld vom Staat zurück.
Arbeit-Geber können sich auf dieser Internet-Seite für das Geld anmelden.
Selbst-ständige Menschen haben eine eigene Firma.
Sie können sich auch auf dieser Internet-Seite für das Geld anmelden.
Dafür klickt man auf diesen Link.
Kinder sollen sich natürlich auch nicht mit Krankheiten anstecken.
Deshalb schließen manchmal auch Schulen oder Kinder-Tages-Stätten.
Dann müssen die Eltern auf ihre Kinder aufpassen.
Dann können die Eltern nicht zur Arbeit gehen und Geld verdienen.
In diesem Fall bekommen die Eltern trotzdem Geld.
Aber wie bekommen Sie dieses Geld?
Wenn Sie Mitarbeiter in einer Firma sind,
dann bekommen Sie das Geld von Ihrem Arbeit-Geber.
Arbeit-Geber bekommen das Geld vom Staat zurück.
Arbeit-Geber können sich auf dieser Internet-Seite für das Geld anmelden.
Selbst-ständige Menschen haben eine eigene Firma.
Sie können sich auch auf dieser Internet-Seite für das Geld anmelden.
Dafür klickt man auf diesen Link.
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot