Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Antragsteller*in sowie die von Ihren Beschäftigten erfolgt ab dem Zeitpunkt der dortigen Erhebung durch die Stellen der Länder (Fachbehörden), die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen des Entschädigungsverfahrens gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der jeweils gültigen Fassung zuständig sind.
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen der zuständigen Fachbehörden informieren diese sie über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO. Für Sie sind die Informationen des Bundeslandes, in dem die für Sie zuständige Behörde ansässig ist, maßgeblich.
Datenschutzhinweise der Fachbeörden der Bundesländer
als PDF-Download, bzw. Link zur Website:
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Mannheim
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen GOE
- Niedersachsen LKAL
- Niedersachsen LKAU
- Niedersachsen LKCL
- Niedersachsen LKEM
- Niedersachsen LKGI
- Niedersachsen LKGS
- Niedersachsen LKHE
- Niedersachsen LKHG
- Niedersachsen LKLE
- Niedersachsen LKNI
- Niedersachsen LKSB
- Niedersachsen LKULD
- Nordrhein-Westfalen LVR
- Nordrhein-Westfalen LWL
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot