Datenverarbeitung durch die Fachbehörden

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Antragsteller*in sowie die von Ihren Beschäftigten erfolgt ab dem Zeitpunkt der dortigen Erhebung durch die Stellen der Länder (Fachbehörden), die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen des Entschädigungsverfahrens gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der jeweils gültigen Fassung zuständig sind.

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen der zuständigen Fachbehörden informieren diese sie über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO. Für Sie sind die Informationen des Bundeslandes, in dem die für Sie zuständige Behörde ansässig ist, maßgeblich.

Datenschutzhinweise der Fachbeörden der Bundesländer
als PDF-Download, bzw. Link zur Website:

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei einem Betreuungserfordernis
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot