Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Wie läuft die Antragstellung ab?

Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

  • Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten.
  • Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend auf Antrag zurückerstatten lassen. Sie können Anträge für mehrere Arbeitnehmer*innen gemeinsam stellen.
  • Selbstständige können den Antrag selbst stellen.

Anträge müssen spätestens 2 Jahre nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es auf den Antragseingang bei der zuständigen Behörde an.

Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.

Wer stellt den Antrag auf Entschädigung?

Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab:

Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Arbeitnehmer*in

Sie erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.

Arbeitgeber*in

Sie können sich ihre Aufwendungen von der zuständigen Behörde erstatten lassen.

selbstständig

Sie können die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen.

Welche Behörde ist für meinen Antrag zuständig?

Prüfen Sie hier, ob Ihre zuständige Behörde am Online-Angebot teilnimmt und Sie den Antrag digital stellen können.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie können Ihren Antrag in wenigen einfachen Schritten stellen:

  1. Bitte halten Sie folgende Nachweise in elektronischer Form (PDF-Datei oder Bilddatei) bereit:

    • Für Selbstständige:

      • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
      • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
      • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
      • Ggf. Nachweis über Impfstatus bzw. medizinische Kontraindikation bzw. Genesenenstatus
      • Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne. Falls keine Absonderungsbescheinigungen in Ihrem Bundesland mehr ausgestellt werden, halten Sie bitte zum Nachweis den entsprechenden Testnachweis bereit, welcher die Absonderung/das Tätigkeitsverbot begründet.
    • Für Arbeitgeber:

      • Lohnnachweise der beiden Monate vor Verdienstausfall je Arbeitnehmer*in
      • Lohnnachweise für die Monate, für welche die Erstattung geltend gemacht wird, je Arbeitnehmer*in
      • Ggf. Nachweis über Impfstatus bzw. medizinische Kontraindikation bzw. Genesenenstatus
      • Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne. Falls keine Absonderungsbescheinigungen in Ihrem Bundesland mehr ausgestellt werden, halten Sie bitte zum Nachweis den entsprechenden Testnachweis bereit, welcher die Absonderung/das Tätigkeitsverbot begründet.
    • Für Bevollmächtigte:

      • Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein

    Falls erforderlich, werden weitere Nachweise im Rahmen der Bearbeitung durch die zuständigen Stellen angefordert.

Information zur Datenverarbeitung der Betroffenen


Wie wird der Antrag gestellt, wenn die Behörde keinen Online-Antrag anbietet?

Falls die für Sie zuständige Behörde bisher nicht über IfSG-Online angeschlossen ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.

Haben Sie weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie hier:
Fragen zur Entschädigung bei Quarantäne und Tätigkeitsverbot