Bitte beachten Sie: Anträge können nur rückwirkend gestellt werden.
Wer stellt den Antrag auf Entschädigung?
Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab:
Entschädigungen bei einem Betreuungserfordernis
Arbeitnehmer*in
Sie erhalten die Entschädigung als Lohnersatzleistung für Zeiträume.
- Bis 29.03.2021: für sechs Wochen direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen den Verdienstausfall darüber hinaus nicht weiter erstattet, müssen Sie ab der siebten Woche selbst einen Entschädigungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
- Ab 29.03.2021: für die gesamte Dauer direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.
Informationen zur Antragstellung und die Online-Anträge finden Sie hier.
Arbeitgeber*in
Sie können sich ihre Aufwendungen von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Für Zeiträume
- Bis 29.03.2021: Sie können – entsprechend der Vorleistungspflicht – für 6 Wochen eine Entschädigung erhalten. Falls Sie auch nach diesem Zeitraum Ihren Arbeitnehmer*innen den Verdienstausfall erstatten, können Sie auch hierfür eine Erstattung beantragen.
- Ab 29.03.2021: Sie können eine Entschädigung für den gesamten Zeitraum erhalten.
Informationen zur Antragstellung und die Online-Anträge finden Sie hier.
Selbstständig
Sie können die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen. Informationen zur Antragsstellung und die Online-Anträge finden Sie hier.